Sibylle Abbou

59494 SOEST

sibylleabbou@aol.com

www.abbou-pferdeakupunktur.de

Soest, Südwestfalen, Lippetal, Münsterland, Sauerland

Mobil: 0163 65 31 300

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Behandlung von Tieren durch Frau Sibylle Abbou

Schriftliche oder mündliche Terminvereinbarungen zur Behandlung eines tierischen Patienten stellen automatisch einen Behandlungsauftrag im Sinne dieser AGBs dar.

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

 

Diese AGB regeln alle Geschäftsbedingungen zwischen der Tierheilpraktikerin und Pferdephysiotherapeutin Sibylle Abbou – im Folgenden als „Therapeut“ bezeichnet - und der beauftragenden Person (sei es Besitzer, Eigentümer, Bevollmächtigter und/oder Verfügungsberechtigter) – im Folgenden als „Besitzer“ bezeichnet -über das Tier als Behandlungsvertrag gem. §611 Abs.1 BGB.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und bedürfen nicht einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung.

 

§ 2 Behandlungsvertrag

 

Die Dienstleistung besteht in der Ausübung der Tätigkeit als Tierheilpraktikerin oder Pferdephysiotherapeutin mit den dazugehörigen Kenntnissen und Fähigkeiten bei Beratung, Diagnose und Therapie am Tier, das durch den Besitzer vorgestellt wird.

Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden.

Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. §611 und § 612 BGB und auf Grundlagen dieser AGB.

Die beauftragte Person wird bezüglich der geeigneten Therapie zum Beschwerdebild beraten, hat jedoch das Recht aus den vom Therapeut angebotenen Therapiemöglichkeiten zu wählen.

Die Dienstleistung durch den Therapeuten wird mit einem Behandlungshonorar abgegolten und ist – wie auch bei Tierärzten üblich - kein Erfolgshonorar.

Ausgeschlossen sind Ansprüche aus unabsichtlich oder unwissentlich erteilten Falschinformationen.

Der Therapieerfolg ist maßgeblich von der Kooperation des Besitzers bezüglich Nachbehandlungsempfehlungen, geeigneter Trainingsmaßnahmen oder weiteren Maßnahmen (wie z.B. Haltungs- und Ernährungsumstellungen, Änderungen der Ausstattung, z.B. Sattel, Trense etc.) abhängig.

Der Therapeut kann den Besitzer jedoch nur auf dessen willentliche Pflicht zur Mithilfe hinweisen, eine Verpflichtung zur aktiven Kooperation besteht jedoch nicht. Eine Erfolgsgarantie bezüglich der Erreichung eines jeweiligen Behandlungszieles kann daher nicht vom Therapeuten gegeben werden.

Sofern der Besitzer Therapie oder Beratung durch den Therapeuten ablehnt, ablehnend bewertet oder seine Kooperation im Sinne des Patienten offensichtlich verweigert, d.h. seine Informationen zur Anamnese vorenthält oder verfälscht, die Nachbehandlungsempfehlungen ablehnt und damit eine Therapiemöglichkeit unterbindet und somit das Vertrauensverhältnis zwischen Besitzer und Therapeut nicht mehr besteht, behält sich der Therapeut einen Abbruch der Behandlung vor.

 

§ 3 Terminvereinbarungen

 

Sämtliche Terminvereinbarungen, die telefonisch, per sms, schriftlich oder per email sowie mündlich zwischen Besitzer und Therapeut getroffen wurden, gelten als vertraglich vereinbart, sofern sie nicht rechtzeitig - spätestens jedoch eine Stunde vor dem vereinbarten Termin - abgesagt wurden. Bei späterer Terminabsage hat der Besitzer eine Aufwandsentschädigungspauschale von 10,00 Euro zu entrichten.

Ereignisse höherer Gewalt nach BGB sind von dieser Regelung ausgenommen.

Da es sich bei der betriebenen Praxis um eine Außenpraxis handelt, die immer auch von der aktuellen Verkehrslage abhängig ist, können bei der Anreise des Therapeuten zum jeweiligen Termin Verspätungen auftreten. Sofern die Kontaktdaten des Besitzers vorliegen, wird dieser rechtzeitig benachrichtigt, sie berechtigen den Besitzer jedoch nicht, den Behandlungstermin als hinfällig zu betrachten. Sofern der Besitzer zum vereinbarten Behandlungstermin nicht erscheint, nicht anwesend ist oder den Termin ohne Absage verstreichen läßt, behält sich der Therapeut den Abbruch der Behandlung vor, insbesondere sofern Fahrtkosten angefallen sind.


§4 Haftung

 

Sämtliche Schäden und Folgeschäden, die durch ein schuldhaftes Verhalten des Besitzers oder durch das zu behandelnde Tier o.a. weiteren Tieren, die zum Behandlungstermin erscheinen zu Stande kommen und den Therapeuten in Person oder seine Ausrüstung schädigen, sind vom Besitzer in voller Höhe zu tragen.


§5 Zahlungsmodalitäten

 

Die Behandlungsvergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste und ist -sofern nicht anders vereinbart-vor Ort in bar gegen Vorlage einer Quittung zu bezahlen.

Eine entsprechende Gesamtrechnung wird dann am Ende des Behandlungszyklus ausgestellt und zugesandt.

Sofern eine Bezahlung per Überweisung vereinbart wurde, ist der Betrag sofort bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart Überweisung wird dann ausgeschlossen, wenn bereits angemahnte Beträge nicht überwiesen wurden. Hiernach wird ausschließlich eine Barzahlung vereinbart.

 

§ 6 Datenschutz

 

Sofern Daten des Besitzers und zu behandelnden Tieres von mir zum Zwecke der Erstanamnese und der Bearbeitung erhoben werden, sind diese auf Patientenkarten hinterlegt.

Der Besitzer verzichtet bei Behandlungsbeginn und Datenerhebung im Sinne der Behandlung auf eine gesonderte Benachrichtigung durch den Bundesdatenschutz.

Alle Daten, die während der Behandlung gespeichert werden, unterliegen der Schweigepflicht mit Ausnahme der gesetzlichen Auskunftspflicht des Therapeuten (Entfall der Schweigepflicht bei behördlichen und gerichtlichen Anweisungen oder Anordnungen o.a. bei meldepflichtigen Erkrankungen).

In anderen Fällen kann der Therapeut nur mit schriftlicher Erlaubnis des Besitzer von der Schweigepflicht entbunden werden. Auf die Schriftform wird verzichtet, da eine Auskunft im Interesse des Besitzers ist und anzunehmen ist, dass er im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Besitzer hat das Recht – gegen Vergütung, eine Kopie der Patientenkartei zu verlangen.


§7 Salvatorische Klausel

 

Im Falle der Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Vertragsbestimmung oder eines Teils der AGB bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen davon ausgeschlossen.

Bei allen rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Therapeut und Besitzer ist die Klage bei Gericht zu erheben, Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Therapeuten.